Akademie

Fortbildungen, die im Praxisalltag ankommen

So verbinden Praxisinhaber Fortbildungspflicht, Teamwissen und konkrete Verbesserungen im täglichen Ablauf.

Kurz erklärt

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vertragszahnärztinnen und -zahnärzte müssen innerhalb von fünf Jahren mindestens 125 Fortbildungspunkte nachweisen.
  • Gute Fortbildung beginnt mit einem konkreten Praxisproblem und endet mit einer überprüfbaren Veränderung.
  • Transfer gelingt besser, wenn Zuständigkeit, erster Schritt und Prüftermin schon vor der Veranstaltung feststehen.
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Fortbildungspflicht ist die Basis – Wirkung das Ziel

§ 95d SGB V verpflichtet Vertragszahnärztinnen und Vertragszahnärzte zur fachlichen Fortbildung. Die Inhalte müssen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen und frei von wirtschaftlichen Interessen sein. Der Nachweis ist alle fünf Jahre gegenüber der zuständigen Kassenzahnärztlichen Vereinigung zu führen.

Die KZBV nennt dafür mindestens 125 Fortbildungspunkte innerhalb des Fünfjahreszeitraums. Bei fehlendem oder unvollständigem Nachweis sieht das Gesetz Honorarkürzungen vor: zunächst zehn Prozent, ab dem fünften Folgequartal 25 Prozent. Der formale Nachweis ist deshalb unverzichtbar – für die Praxisentwicklung zählt darüber hinaus, was nach der Fortbildung tatsächlich anders läuft.

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1. Vom Praxisbedarf statt vom Veranstaltungstitel ausgehen

Eine Fortbildung ist besonders wertvoll, wenn sie eine konkrete Lücke schließt. Ausgangspunkt können Kennzahlen, Beschwerden, Qualitätsziele, neue Behandlungsmethoden, rechtliche Änderungen oder wiederkehrende Reibungsverluste sein. Formulieren Sie vor der Buchung ein Ergebnis: Was soll eine Person oder das Team anschließend besser entscheiden, erklären oder durchführen können?

Aus einem allgemeinen Wunsch wie „bessere Kommunikation“ wird so ein überprüfbares Ziel, etwa: „Das Team nutzt ab dem kommenden Monat einen einheitlichen Ablauf für Terminabsagen.“ Diese Präzision erleichtert die Auswahl von Format, Referierenden und Teilnehmenden.

Relevanz

Passt das Thema zu einer aktuellen Aufgabe oder einem strategischen Ziel der Praxis?

Qualität

Sind Lernziele, Quellen, Qualifikation der Referierenden und mögliche Interessenkonflikte transparent?

Anwendung

Enthält das Format Fälle, Übungen, Austausch oder Materialien für die Umsetzung?

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2. Das Format an das Lernziel anpassen

Nicht jedes Ziel braucht einen ganzen Präsenztag. Wissensupdates können digital effizient sein; praktische Fertigkeiten benötigen Demonstration, Übung und Feedback. Für Veränderungen an Schnittstellen – etwa Rezeption, Behandlungszimmer und Abrechnung – ist ein gemeinsames Teamformat oft hilfreicher als mehrere Einzeltermine.

Die Leitsätze von BZÄK, DGZMK und KZBV betonen wissenschaftliche Aktualität, Unabhängigkeit und Qualität. Bei der Auswahl sollten Praxen deshalb nicht nur auf Punkte und Dauer schauen, sondern auch auf nachvollziehbare Lernziele, geeignete Methoden und transparente Interessen.

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3. Den Transfer vor der Fortbildung planen

Die entscheidende Frage lautet nicht erst nach der Veranstaltung: „Was machen wir damit?“ Legen Sie vorher fest, wer Erkenntnisse sammelt, wie sie ins Team gelangen und welcher Prozess geprüft werden soll. Reservieren Sie bereits im Kalender 20 bis 30 Minuten für eine kurze Nachbesprechung.

Eine einfache Transferkarte genügt: wichtigste Erkenntnis, erster konkreter Schritt, verantwortliche Person, benötigte Unterstützung und Termin zur Erfolgskontrolle. So wird aus persönlichem Wissen eine organisatorische Verbesserung.

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4. Klein testen, gemeinsam standardisieren

Neue Abläufe sollten zunächst in einem überschaubaren Bereich getestet werden. Das Team sammelt Rückmeldungen, prüft Risiken und passt den Prozess an. Erst danach folgt die verbindliche Aufnahme in Arbeitsanweisungen, Checklisten oder QM-Dokumente.

Bei klinischen, hygienischen oder rechtlichen Themen gelten selbstverständlich die jeweiligen fachlichen Vorgaben. Ein Praxistest darf keine verbindlichen Standards relativieren; er dient dazu, deren sichere Umsetzung im lokalen Arbeitsablauf zu gestalten.

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5. Wirkung mit wenigen Kennzahlen überprüfen

Je nach Ziel können Fehlerquote, Bearbeitungszeit, Rückfragen, Terminabsagen, Materialverbrauch oder die Sicherheit des Teams geeignete Indikatoren sein. Vergleichen Sie einen Ausgangswert mit dem Stand vier bis acht Wochen nach der Umsetzung. Nicht jeder Effekt muss finanziell sein – auch weniger Unterbrechungen oder klarere Verantwortlichkeiten sind wertvoll.

Bleibt die gewünschte Wirkung aus, ist das kein Grund, die Fortbildung abzuschreiben. Prüfen Sie, ob Ressourcen, Zuständigkeit oder Übungsgelegenheiten fehlten. Der Lernzyklus ist erst abgeschlossen, wenn die Praxis bewusst entscheidet: beibehalten, anpassen oder verwerfen.

Hinweis

Praxistipp: Planen Sie Fortbildungsbudget und -zeiten einmal jährlich gemeinsam mit den wichtigsten Praxiszielen. So werden Termine nicht zufällig gesammelt, sondern strategisch gewählt.

Für die Umsetzung

Praxis-Checkliste

  1. Konkretes Praxisproblem oder Entwicklungsziel benennen
  2. Anbieter, Referierende, Lernziele und Interessenkonflikte prüfen
  3. Fortbildungspunkte und Nachweisfähigkeit vor Buchung klären
  4. Passende Teilnehmende und geeignetes Lernformat auswählen
  5. Nachbesprechung bereits vor der Veranstaltung terminieren
  6. Ersten Umsetzungsschritt mit Verantwortung und Frist festlegen
  7. Wirkung nach vier bis acht Wochen überprüfen

Häufige Fragen

Fragen und Antworten

Wie viele Fortbildungspunkte müssen Vertragszahnärzte nachweisen?

Nach Angaben der KZBV sind innerhalb eines Fünfjahreszeitraums mindestens 125 Fortbildungspunkte nachzuweisen.

Welche Folgen kann ein fehlender Nachweis haben?

§ 95d SGB V sieht Honorarkürzungen von zunächst zehn Prozent und später 25 Prozent vor. Wird der Nachweis auch innerhalb der gesetzlichen Nachfrist nicht erbracht, kann ein Antrag auf Entziehung der Zulassung folgen.

Wie wird aus einer Fortbildung eine echte Praxisverbesserung?

Durch ein klares Ziel, eine kurze Nachbesprechung, einen verantwortlichen Umsetzenden, einen kleinen ersten Schritt und eine vereinbarte Erfolgskontrolle.

Redaktion & Quellen

Geprüfte Grundlagen

Der Beitrag wurde anhand der folgenden offiziellen beziehungsweise fachlich maßgeblichen Quellen recherchiert.

  1. KZBV: Vertragszahnärztliche Fortbildung Mindestpunktzahl, Nachweis und Folgen fehlender Nachweise
  2. Gesetze im Internet: § 95d SGB V Gesetzliche Pflicht zur fachlichen Fortbildung
  3. KZBV: Leitsätze zur zahnärztlichen Fortbildung (Stand 2025) Gemeinsame Qualitätsgrundsätze von BZÄK, DGZMK und KZBV

Die Inhalte dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine individuelle Rechts-, Datenschutz-, Energie- oder Fachberatung.

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