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Seit 2017 sind maßgebliche Änderungen bei der fachlichen Qualifikation zum Laserschutzbeauftragen in Kraft getreten: Laserschutzbeauftragte, die nur nach DGUV Vorschrift 11 (BGV B2) bzw. DGUV Vorschrift 12 (GUV-V B2) ausgebildet wurden, sollen durch entsprechende Fortbildungslehrgänge bis zum 31.12.2021 qualifiziert werden, um die Aufgaben nach §5 Abs. 2 OStrV erfüllen zu können. Die Laserschutzbeauftragten müssen ihre fachliche Qualifikation durch die Teilnahme an spezifischen Fortbildungen auf dem aktuellen Stand halten (Änderung OStrV 2017). Die zeitlichen Abstände zwischen den Fortbildungsmaßnahmen hängen davon ab, inwieweit sich der Stand der Technik im Hinblick auf die eingesetzten Lasereinrichtungen oder -produkte oder die Vorschriften weiterentwickelt haben. Gemäß DGUV Grundsatz 303-005 (2018) wird eine Fortbildung (8 Lehreinheiten) in einem Zeitraum von fünf Jahren als angemessen erachtet. Die Fortbildung soll sicherstellen, dass die Laserschutzbeauftragten über aktuelle Neuerungen im Vorschriften- und Regelwerk sowie neue Entwicklungen im Laserstrahlenschutz informiert werden. Schulungsinhalte: (Sachkundeerwerb nach OStrV, TROS und DGUV Grundsatz 303-005)/ (4LE) - Erläuterung der Gefährdungsbeurteilung - Ergänzungen Rechte und Pflichten des LSB - Schutzmaßnahmen beim Betrieb von Lasereinrichtungen - Nebenwirkungen der Laserstrahlung - Umgang mit Lichtwellenleiter-Komponenten - Allgemeine Sicherheitshinweise bei der lasertherapeutischen Maßnahme - Ordnungswidrigkeiten Benötigt werden alle 5 Jahre 8 Lehreinheiten! Diese Fortbildung beeinhaltet 4 LE. Veranstalter: Henry Schein Dental Deutschland GmbH. Als aktives ConcluDENT® Mitglied buchen Sie verbindlich zu exklusiven Sonderkonditionen.
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